Häufig gestellte Fragen FAQ
Die Geschäftsstellen der einzelnen Musikschulbezirke geben Auskunft über das Unterrichtsangebot vor Ort (Angebot vor Ort). Hier (Ansprechpartner) erfahren Sie, welche Stadt oder Gemeinde zum jeweiligen Bezirk gehört und wer Ihr Ansprechpartner ist. Sollten Sie ausnahmsweise telefonisch niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns bei Ihnen.
Am besten können das direkt unsere Lehrerinnnen und Lehrer des gewünschten Unterrichtsfachs. Die Geschäftsstellen sorgen dafür, dass ein Fachlehrer/in Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, einmal einen Kennenlern-Besuch im Unterricht abzusprechen.
In der Regel kann die Musikschule ihren Schülerinnen und Schülern für den Anfang ein Leihinstrument zur Verfügung stellen, Leihinstrumente sind jedoch nur in begrenzter Zahl vorhanden. Falls Sie ein Instrument leihen möchten, vermerken Sie das bitte auf dem Anmeldeformular. Über die Ausleihe wird ein Leihvertrag geschlossen, die Kosten regelt unsere Entgeltordnung. Die Leihgebühren erscheinen auf dem Entgeltbescheid. Der Leihvertrag kann zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Der Unterricht findet in der Schulzeit einmal wöchentlich statt. Zu Beginn des Schuljahres, bzw. Halbjahres werden die Unterrichtsstunden neu eingeteilt. Die Geschäftsstellen informieren zwei Wochen vor Beginn schriftlich über Unterrichtsort und -termin. Für Nachfragen stehen die Geschäftsstellen zur Verfügung.
Bei Abmeldung sind die Geschäftsstellen Ansprechpartner. Die Abmeldung muss 6 Wochen vor Ende des Schuljahres bzw. -halbjahres schriftlich erfolgen, es gelten die Termine 31.7. (Schuljahresende) oder 31.1. (Schulhalbjahresende).
Bei Beginn des Unterrichts senden wir Ihnen einen Entgeltbescheid für das gesamte Rechnungsjahr zu. Das Entgelt wird monatlich fällig, beim Versand des ersten Bescheides liegt ein Formular zur Abbuchungsermächtigung bei, das erleichtert Ihnen und uns die Arbeit. Sollten sich im Laufe eines Rechnungsjahres Veränderungen ergeben, erhalten Sie einen neuen Bescheid und die Veränderungen werden selbstverständlich bei der Abbuchung berücksichtigt.
Es ist ausdrücklich erklärter Wunsch und Wolle des Kreistages, dass niemand aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen vom Musikschulangebot ausgeschlossen bleibt. Detaillierte Informationen über Sozialermäßigung finden Sie in folgendem Download. Sozialermäßigung