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Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Für einige Schülerinnen und Schüler stellt sich im Laufe ihrer Instrumentalausbildung die Frage: „Könnte ich später auch die Musik zu meinem Beruf machen? Welche Musiker-Berufe gibt es?  Welche Voraussetzungen brauche ich, um ein Musikstudium beginnen zu können? Wie kann ich mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten? Wie kann mir die Musikschule Hochsauerlandkreis dabei helfen?“

Die Musikschule Hochsauerlandkreis möchte hierzu einige Antworten geben:

Welche Musik-Berufe gibt es?

  1. Schulmusik: Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen (Primarstufe, Sek. I, Sek. II)
  2. Lehrer an Musikschulen – Selbständiger Musiklehrer
  3. Lehrer für Elementare Musikpädagogik (EMP)
  4. Musiktherapeut
  5. Kirchenmusiker
  6. Orchestermusiker
  7. Konzertierender Künstler (Instrumentalist, solistischer Sänger, auch im Bereich Musical/ Jazz)
  8. Berufs-Chorsänger (Opern- und Rundfunkchor)
  9. Dirigent
  10. Komponist
  11. Tonmeister, Toningenieur
  12. Musikwissenschaftler

 

Wo kann ich Musik studieren?

Je nach Studiengang erfolgt die Ausbildung an einer Musikhochschule, einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einem Konservatorium oder einer Fachakademie. Viele Musikhochschulen und Konservatorien bieten auch die Möglichkeit Jazz, Pop-Musik oder Musik-Management zu studieren.

 

Welche Voraussetzungen brauche ich, um ein Musikstudium beginnen zu können?

Die meisten Musikstudiengänge setzen das Abitur voraus. Wer ein Musikstudium beginnen möchte, muss vorher in einem sogenannten „Eignungsfeststellungsverfahren“ oder in einer „Aufnahmeprüfung“ nachweisen, dass er/sie die zum Studium notwendigen Fähigkeiten und die entsprechende Vorbildung mitbringt. Einzige Ausnahme bildet der Studiengang „Musikwissenschaft“. Hier ist ein Studium ohne vorherige Aufnahmeprüfung möglich.

Die Anforderungen in den Aufnahmeprüfungen unterscheiden sich je nach Studiengang und Ausbildungsinstitut erheblich voneinander. Da die Studienplätze für Musik sehr begrenzt sind, können die Ausbildungsinstitute jeweils nur die besten Prüflinge aufnehmen.  Voraussetzung ist immer eine besondere musikalische Begabung und überdurchschnittliche instrumentale/ musiktheoretische Fähigkeiten.

In den Aufnahmeprüfungen werden in der Regel folgende Fähigkeiten gefordert: Vortrag mehrerer anspruchsvoller Werke aus verschiedenen Stilepochen auf dem Hauptinstrument sowie umfangreiche Kenntnisse in Allgemeiner Musiklehre, Tonsatz und Gehörbildung.  

Je nach Studiengang kann die Aufnahmeprüfung darüber hinaus noch folgende Bereiche umfassen: Beherrschung eines 2. Instruments, Gesang, Musikgeschichte und Formenlehre, Vom-Blatt-Singen und Vom-Blatt-Spielen, Improvisation/ Volksliedspiel, Kolloquium über musikgeschichtliche, musikpädagogische oder musiktheoretische Inhalte.

 

Wie kann ich mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten?

Die Musikschule Hochsauerlandkreis sieht es als   ihre Aufgabe an, interessierte Schülerinnen und Schüler hinsichtlich eines möglichen Musikstudiums umfassend zu beraten und gezielt auf ein Musikstudium vorzubereiten. Hierzu unterhält sie eine „Studienvorbereitende Abteilung“. In ihr bietet sie eine umfassende Ausbildung in allen aufnahmeprüfungsrelevanten Fächern an.  

 

Wie kann ich in die „Studienvorbereitende Ausbildung“ (SVA) an der Musikschule HSK aufgenommen werden?

Der Fachbereich „Studienvorbereitende Ausbildung“ führt auf Wunsch umfassende Beratungsgespräche über mögliche Studiengänge, Studienvoraussetzungen und Berufsaussichten durch. Hierzu kann man sich in den Geschäftsstellen der Musikschule Hochsauerlandkreis anmelden.

Die Aufnahme in die „Studienvorbereitende Ausbildung“ (SVA) ist ab der 10. Klasse möglich. Im Regelfall dauert die „Studienvorbereitende Ausbildung“ 3 Jahre.

Wer in die „Studienvorbereitende Ausbildung“ aufgenommen werden möchte, hat in einem gesonderten Vorspiel vor einer Kommission - bestehend aus Schulleitung, Fachbereichsleiter und Instrumentallehrer -zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen vorzutragen. Die Kommission entscheidet über die Aufnahme in die SVA.

Der wöchentliche Unterricht in der SVA umfasst in der Regel:     

-     Instrumentales Hauptfach (45 Minuten)

  • Instrumentales Nebenfach (30 Minuten)
  • Unterricht in Harmonielehre/ Gehörbildung

(2-4er Gruppe: 45 Minuten oder Einzel-unterricht 30 Minuten)

Da die Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung eine erhebliche finanzielle Belastung für die Eltern bedeutet, gewährt der Hochsauerlandkreis bei Aufnahme in die SVA auf die anfallenden Unterrichtsgebühren eine Ermäßigung von 20 %. Diese Förderung ist auf maximal 3 Jahre beschränkt.

Ihr Ansprechpartner an der Musikschule Hochsauerlandkreis:

Andreas Beckmann

(Fachbereichsleiter Studienvorbereitende Ausbildung)

Kontakt: andreas.beckmann@hochsauerlandkreis.de

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